Bei den Feuerwehren herrscht oftmals das Problem, dass viele Kameradinnen und Kameraden die Feuerwehrfahrzeuge nicht führen dürfen, da sie nicht im Besitz der entsprechenden Führerscheinklasse sind. Als Beispiel nehmen wir unser Feuerwehrfahrzeug. Unser Feuerwehrfahrzeug hat ein Gewicht von 3,8 t. Kameradinnen und Kameraden, welche nur die Führerscheinklasse B besitzen, dürfen dieses Fahrzeug nicht fahren. Der Grund liegt in der Beschränkung der Führerscheinklasse B. Es dürfen damit nur Fahrzeuge geführt werden mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t.

Um das Fahrzeug mit 3,8 t nun führen zu können, wird die Führerscheinklasse C1 benötigt. Aus diesem Grund wurde eine Sonderregelung eingeführt, die uns Feuerwehrleuten ermöglicht, Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,75 t bzw. 7,5 t führen zu können. Es bedarf hier einer Weiterbildung in Sachen Theorie und Praxis und eine Einweisung auf das zu führende Feuerwehrfahrzeug.

In der Gemeinde Lamspringe darf unser Kamerad Heiko Haars die Weiterbildung durchführen

Bild vom Sicherheitsbeauftragten

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